Qualitätsgesicherter
Nachweis: Energieausweis mit dena-Gütesiegel
Beim
qualitätsgesicherten Energieausweis
mit dena-Gütesiegel müssen Eigentümer auf Fachleute
zurückgreifen, die Energieausweise mit dena-Gütesiegel
ausstellen dürfen. Herr Binder vom Büro Arch-Energy ist
bei der Dena registriert, Energieausweise mit dena-Gütesiegel
auszustellen.
Der
Energieausweis mit dena-Gütesiegel ist vom Aussteller nach
verbindlichen Standards der dena zu erstellen, die über die
gesetzlichen Mindestanforderungen weit hinausgehen. An folgenden
Qualitätsmerkmalen lässt sich ein Energieausweis mit Dena-Gütesiegel
erkennen:
Lediglich bedarfsbasierte Energieausweise bekommen ein dena-Gütesiegel.
Eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes hat zu erfolgen.
Zwei
verschiedene Maßnahmenpakete für die energetische Modernisierung
des Gebäudes werden empfohlen.
Jeder Energieausweis beinhaltet eine anschauliche Dokumentation.
Der Eigentümer erhält eine persönliche Erläuterung
des Energieausweises.
Lesen Sie mehr zu den Anforderungen an den Energieausweis mit dena-Gütesiegel
auf der dena-Internetseite.
Ein
Energiebedarfsausweis ohne Gütesiegel für das Gebäude
kann auch von, zum Gütesiegel berechtigten, Ausstellern, wie
Herr Binder vom Büro Arch-Energy, in einen Energieausweis mit
Dena-Gütesiegel umgewandelt werden.
Weiteres
zu den KfW-Neuerungen
Die
aktuellen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen / Maßnahmenpakete
entsprechen zum großen Teil denen der wohnwirtschaftlichen
Programme.
Die Anlage „Technische Mindestanforderungen“ der Merkblätter
für die Programme 218 bzw. 157 enthält Tabellen zu energetischen
Mindestanforderungen sowie zur Kombination von Dämmstoffdicken
und Wärmedurchgangskoeffizienten zur Erfüllung der erforderlichen
Anforderungen.
Für Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen, wurden
für die Förderung gesonderte Werte definiert.
Bis
zum 30. Dezember 2009 (KfW-Antragseingang) gelten
analog zu den wohnwirtschaftlichen Programmen parallel
die auf Basis der EnEV2007 festgelegten Programmbedingungen.
Ab
1. Januar 2010 sind ausschließlich
die neuen Bedingungen anzuwenden.
Countdown
für die EnEV 2009
Ab
dem 01.10.2009 wird die EnEV 2009 in Kraft treten.
Was
ändert sich im Vergleich zur EnEV 2007 ?
Nachdem
die EnEV 2007 insbesondere die Einführung von Regelungen für
Energieausweise für Bestandsgebäude vorsieht, stellt die
neue EnEV 2009 eine erste Verschärfung das
Anforderungsniveau an Neubau und Bestand dar, die in einer zweiten
Stufe, wie vom Kabinett
verabschiedet, mit der EnEV 2012 umgesetzt werden soll.
Änderungen der EnEV 2009 laut Kabinettsentwurf und Maßgaben
des Bundesrates sind:
Verschärft wreden
- -
die primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz)
bei Neubau und
Sanierung um ca. 30 %.
- -
die energetischen
Anforderungen an Außenbauteile im Falle wesentlicher
Änderungen im Gebäudebestand um ca. 15 %.
Eingeführt werden
- -
das Referenzgebäudeverfahrens für Wohngebäude.
Das bedeuted, dass der
maximal zulässige
Primärenergiebedarfskennwert für das Gebäude individuell
mit Hilfe eines Referenzgebäudes
( gleiche Geometrie, Ausrichtung und Nutzfläche unter der
Annahme standardisierter Bauteile
und Anlagentechnik) ermittelt wird. Dabei entfällt der bisherige
Nachweis in Abhängigkeit vom A/V-Verhältnis.
- - ein
neues Bilanzierungsverfahren (DIN V 18599) für Wohngebäude,
das als Alternative
zum bestehenden Verfahren (DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10) für
die Bilanzierung
verwendet werden kann. Allerdings müssen das zu berechnende
Gebäude sowie Referenzgebäude nach dem gleichen Verfahren
erstellt worden sein.
Für den einzuhaltenden Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes
H‘T bei
Wohngebäuden ist nicht weiter das A/Ve-Verhältnisses Berechnungsgrundlage,vielmehr
ist die
Einbindung des Gebäudes und teilweise die Größe
ausschlaggebend. Kleine freistehende Einfamilienhäuser haben
dementsprechend einen niedrigeren H‘T einzuhalten als andere
Wohngebäude.
Die primärenergetische Bewertung von Strom bei der Berechnung
von energetischen Eigenschaften von
Gebäuden wird gegenüber der bisherigen EnEV von 2,7 auf
den Faktor 2,6 verringert.
Desweiteren wird die:
-
stufenweise Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen
geregelt.
-
Einhaltung von Nachrüstverpflichtungen und anlagentechnischen
Bestimmungen der EnEV durch Bezirksschornsteinfegermeister überprüft.
- Qualifikationsanforderung an Aussteller von Energieausweisen
angepasst.
- Durchführung der EnEV durch die Einführung privater
Nachweispflichten
(Fachunternehmererklärungen) und die Ausweitung der Ordnungswidrigkeiten
geestärkt.
Wer
ist berechtigt, einen Dena-Energieausweis zu erstellen ?
Fachleute,
die Energieausweise mit dena-Gütesiegel ausstellen können,
müssen bei der dena zur Ausstellung von Energieausweisen mit
dena-Gütesiegel zugelassen sein.
Energiebedarfsausweis
(Muster) mit dena-Gütesiegel
Infos
für Vermieter und Verkäufer zum Energieausweis
Der
Energieausweis sollte als eine angenehme (AN)GELEGENHEIT angesehen
werden. Die Qualität der Bausubstanz und somit der Gebäudewert
sowie sinnvolle Verbesserungen sind zu analysieren. Für diese
Informationen ist der Energieausweis mit seinen Modernisierungsempfehlungen
eingeführt worden.
Der Energieausweis informiert bei Verkaufs- und Vermietungsgesprächen
über den energetischen Zustand der Immobilie. Er ist in der
Lage, die Vorteile der Immobilie bei Vermietung und Verkauf herauszuheben.
Zudem steigert dieser die Lebensqualität, da er hilft, den
Energieverbrauch zu senken und unabhängiger von künftigen
Preissteigerungen bei Gas, Öl sowie Strom zu machen und einen
hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima zu erzielen.
Infos
für Mieter und Käufer zum Energieausweis
Zumal
kein Recht auf eine Kopie des Energieausweises besteht, sind die
wichtigsten Daten aufzuschreiben und mit denen anderer Gebäude
zu vergleichen. Auf
gute Energiewerte schauen und den Verkäufer oder Vermieter
auf den energetischen Zustand der Immobilie hinweisen, damit später
keine böse Überraschung mit der Nebenkostenabrechnung
erfolgt. Der Energieausweis
kann auch Gegenstand von Preisverhandlungen werden: geringere Kaltmiete,
um hohe Nebenkosten zu decken; im Gegenzug Mieterhöhung akzeptieren
bei Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen; Kaufpreis
reduzieren, um energiesparende Maßnahmen durchführen
zu können.
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Arch-Energy
ist 2008 wieder auf der Messe:
UMWELT
2008 zum Thema Energie, Bauen und Wohnen in
Frankfurt (Hessen-Center) am 09.04. bis 12.04.2008 Halle
1, Stand Nr. 11
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Darmstädter
Echo |
| Im
Rahmen der Echo-Telefonaktion am 28.03.2006 wurden von Herrn
Binder Fragen rund ums energetische Bauen und Sanieren beantwortetet.
Lesen Sie
den Zeitungsartikel;. Lesen
Sie den Internetartikel... |
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| Herr
Binder wurde im Rahmen des Feldversuchs der Deutschen Energie
Agentur (Dena) zur Einführung des Energiepasses (heute:
Energieausweis) von Journalisten der Frankfurter Rundschau interviewt.
Der Artikel ist am 16.03.04 im Lokalteil Frankfurt erschienen.
Lesen
Sie den Artikel... |
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die
7 W´s; aktuelle Fragen und Antworten zum Energiepass
(heute: Energieausweis)
Was ist der Energiepass?
Wozu
wird der Energiepass benötigt ?
Wann
ist der Energiepass kostenlos ?
Wer
führt die Energieberatung durch ?
Warum
benötige ich eine Energieberatung ?
Wie
erhalte ich die Förderung für die Energieberatung vom
Staat ?
Bekomme
ich auch Sanierungsmaßnahmen günstiger ?
Ab
welchem Investitionsvolumen sollte ein Architekt hinzugenommen werden
?
Weshalb
ist es von Vorteil, Sachverständigenwesen und Energieberatung
zu kombinieren ?
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