KfW-Nachweis
nach EnEV 2009
Effizienzhaus 70 und 55 bei Neubauten
Effizienzhaus 100, 85, 70 und 55 bei sanierten Altbauten.
Die
Bezeichnungen der Effizienzhäuser sind prozentuale Angaben
der in der EnEV 2009 vorgeschriebenen Neubauwerte. So weist
zum Beispiel ein Effizienzhaus 55 nur höchstens 55 Prozent
des gesetzlich zugelassenen Maximalwertes. Für Neubauten
und sanierte Altbauten, die nach älteren Energieeinsparverordnungen
bilanziert wurden, gelten folgende Anforderungen an den jährlichen
Primärenergiebedarf:
KfW-Nachweis
nach EnEV 2007 oder älter
Effizienzhaus 55: maximal 40 kWh/m²a
Effizienzhaus 70: maximal 50 kWh/m²a
Effizienzhaus 85: maximal 60 kWh/m²a
Effizienzhaus 100: maximal 70 kWh/m²a.
Neue
Förderprogramme der KfW
Im
Programm "Energieeffizient Sanieren",
das seit dem 01.04.2009 besteht, ist zwischen der Kredit-
und Zuschussvariante zu wählen. Dafür stehen
zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
•
Sanierung zum "KfW-Effizienzhaus" oder
• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.
Die
Fördermittel werden aus Bundesmitteln zur Verfügung
gestellt.
Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
ist von einem Sachverständigen (zertifizierten Gebäudeenergieberater)
zu bestätigen. Für Baubegleitung, Austausch von
Nachtstromspeicherheizungen und Heizungsoptimierung ist eine
Sonderförderung in Form von Zuschüssen
direkt bei der KfW zu beantragen. Weitere Informationen finden
sich in den Merkblättern "Energieeffizient Sanieren"
auf der Internetseite der KfW.
Sanierung
zum KfW-Effizienzhaus:
Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen zur Erreichung
des energetischen Niveau eines KfW-Effizienzhauses und zum
Ersterwerb von entsprechenden KfW-Effizienzhäusern nach
erfolgter energetischer Sanierung. Zum Nachweis des energetischen
Niveaus sind Jahres-
Primärenergiebedarf Qp und Transmissionswärmeverlust
HT´ hinsichtlich der wärmeübertragenden Umfassungsfläche
des Gebäudes zu ermitteln.
KfW-Effizienzhäuser
70 dürfen einen Jahres-Primärenergiebedarf
(Qp) und spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) von höchstens
70 % der laut EnEV2007 zulässigen Höchstwerte eines
gleichwertigen Neubaus (EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
KfW-Effizienzhäuser 100 dürfen
einen Jahres-Primärenergiebedarf (Qp) und spezifischen
Transmissionswärmeverlust (HT´) der laut EnEV2007
zulässigen Höchstwerte eines gleichwertigen Neubaus
(EnEV, Anlage 1, Tabelle 1) nicht überschreiten.
Einzelmaßnahmen
bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Gefördert werden nunmehr bauliche Einzelmaßnahmen
zur Verbesserung der Energieeffizienz, die gewisse Mindestanforderungen
erfüllen:
Sind
Kombinationen von Zuschüssen/Förderprogrammen möglich
?
Erneuerbare
Energien werden im Rahmen des BAFA-Programms "Maßnahmen
zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt"
(Marktanreizprogramm) gefördert. Weitere
Informationen unter www.bafa.de. Falls eine
Heizungserneuerung als "Einzelmaßnahme bzw. Einzelmaßnahmenkombination"
angestrebt wird ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme eines
KfW-Kredites und eines Zuschusses des BAFA nicht möglich.
Die Kombination mit der Investitionszuschussvariante des Programms
Energieeffizient Sanieren ist ebenfalls nicht
möglich, während die Kombination mit "Energieeffizient
Sanieren - Sonderförderung" (Programm-Nr. 431) möglich
ist.
Eine steuerliche Förderung für im vorliegenden Programm
geförderte Maßnahmen gemäß § 35a
Absatz 2 Satz 2 EStG (Steuerermäßigung für
Handwerkerleistungen) ist ausgeschlossen.
Eine
Kreditinanspruchnahme aus Bund- oder Länderförderprogrammen
zur Finanzierung einer bereits bezuschussten Maßnahme
ist nicht möglich. Eine Zuschuss-Kombination
mit Zuschüssen Dritter ist möglich, sofern die Zuschusssumme
10 % der förderfähigen Kosten nicht übersteigt
(10 %-Regel). Bei Grenzüberschreitung wird der Zuschussbetrag
(des KfW-Programms) entsprechend gekürzt.
Dena
Gütesiegel
Die
Vor-Ort-Begehung des Gebäudes sowie die Aufnahme der
wesentlichen Gebäudedaten und Erläuterung des Energieausweises
bei Übergabe gehören zu den Pflchten des Energieausweis-Ausstellers.
Der Energieausweis mit dena-Gütesiegel, der lediglich
für den beinhaltet ebenso eine dena-Dokumentation zum
Energieausweis, in der übersichtliche Informationen des
energetischen Zustandes einzelner Komponenten wie Wände,
Dach, Fenster und Heizungsanlage mit den sinnvollen Verbesserungsvorschlägen
durch Modernisierung aufgeführt sind. Weiteres zur Ausstellungsberechtigung
und einem Muster zum Download unter "infos".
Weiteres
zum EEWärmeG
Das
bisherige „Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer
Energien“ wird parallel dazu aufgestockt. Bis 2012 stehen
jährlich bis zu 500 Mio. Euro Fördergelder bereit.
Das
EEWärmeG im Neubau baut zudem auf Freiwilligkeit: Wer
ein wenig mehr macht, als es Bundes- oder Landesgesetze vorgeben,
kann die Förderung vollständig in Anspruch nehmen.
Eine
Endverbraucher-Broschüre des Bundesumweltministeriums
„Wärme aus erneuerbaren Energien - Was bringt das
neue Wärmegesetz“ ist unter http://umweltministerium.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_waermegesetz_bf.pdf
erhältlich.
Weiteres
zu Rechte und Pflichten beim Energieausweis
Das
Recht, in den Energieausweis einzusehen, bezieht sich nicht
auf eine Aushändigung des Ausweises. Interessierte Käufer
oder Mieter können lediglich danach fragen und um eine
Kopie bitten.
Sind
die Vorgaben der EnEV (Energieeinsparverordnung) beim Energieausweis
vorsätzlich nicht eingehalten oder wird der Ausweis fahrlässig
falsch ausgestellt, ist dies bereits eine Ordnungswidrigkeit,
die strafrechtlich verfolgt werden kann. Das gleiche gilt
bei Ausweisen, die von zur Ausstellung nicht berechtigten
Energieberatern erstellt wurden. Dabei wurden in
der EnEV Bußgelder von bis zu 15.000 Euro festgesetzt.
Der
Energieausweis dient ausschließlich zur Information
für die Gebäudenutzer. Ergibt sich eine
erhebliche Differenz des in der Rechnung ausgewiesenen Energieverbrauchs
eines Gebäudes mit den Kennzahlen im Energieausweis,
ist daraus kein Recht auf Minderung des Miet- oder Kaufpreises
abzuleiten. Desweiteren stellen die "Modernisierungsempfehlungen"
keine Verpflichtung zur Realisierung dar. Rechtliche Ansprüche
zwischen Vermieter und Mieter enstehen durch den Energieausweis
nicht.
Vor-Ort-Beratungen werden mit bis zu 70 % mehr bezuschusst
Desweiteren
werden alle überwiegend zum Wohnen genutzte Gebäude
mit einem Baujahr vor und einschließlich 1994,
deren Gebäudehülle nicht auf Grund späterer
Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau und Aufstockung
verändert wurden, in die Förderung der Vor-Ort-Energieberatung
mit einbezogen.
Wohnungseigentümer
können sich nur hinsichtlich des gesamten Gebäudes
innerhalb dieses Förderprogramms beraten lassen, wenn
die Eigentümergemeinschaft zugestimmt hat.
Für
die "Vor-Ort-Beratung" eines Ein- und Zweifamilienhauses
wird ein Zuschuss von 300 Euro, während
für ein Wohnhaus von 3 Wohneinheiten und mehr 360
Euro gewährt. Für die Erweiterung der Beratung
durch Stromsparhinweise bzw. thermografische Untersuchungen
wird desweiteren ein weiterer Bonus von 50 Euro bzw.
100 Euro, für ein von der VOB unabhängiges
Thermografiegutachten wird eine Förderung von 150
Euro gezahlt.
Der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für
Wirtschaft und Technologie, Hartmut Schauerte: "Bei der
energetischen Gebäudesanierung gehen Wirtschaftlichkeit
und Klimaschutz auf ideale Weise zusammen. Eine wesentliche
Hilfe dafür ist eine qualifizierte und unabhängige
Energieberatung."
Das
Förderprogramm läuft zunächst bis zum 31.12.2009.
Bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt
werden.
Herr
Binder ist als Architekt und unabhängiger Energieberater
von der BAFA berechtigt, Förderanträge zu stellen
und die individuelle Vor-Ort-Beratung für Gebäude,
mit den oben genannten Voraussetzungen durchzuführen.
KfW
bezuschusst Baubegleitung
Wenn
Hausbesitzer energetisch modernisieren wollen, fördert
die KfW-Förderbank die Sanierungsbegleitung ab Ende Januar
2008 mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro. Voraussetzung
dafür ist die gleichzeitige Förderung durch das
CO2-Gebäudesanierungsprogramm in der Kredit- oder Zuschussvariante.
Weitere Fragen beantwortet das Büro Arch-Energy unter
der Telefonnummer 069/ 677 33 796.
EnEV
2007 ist in Kraft getreten
Seit
dem 01.10.2007 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) in
Kraft getreten.
EnEV
ist durch die Bundesregierung abgesegnet
Die
EnEV hat alle Hürden genommen. Das Bundeskabinett hat
am 27. Juni den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen
zugestimmt. Somit werden die Energieausweise für bestehende
Wohngebäude bei Verkauf und Vermietung ab dem 1. Juli
2008 zur Pflicht. Während zu Beginn Wohngebäude
vor 1965 betroffen sind, sind Energieausweise für jüngere
Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 vorzulegen. Nichtwohngebäude
und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“
haben als Starttermin den 1. Juli 2009.
Veröffentlicht
wird die endgültige amtliche Fassung der EnEV in den
nächsten Tagen im Bundesanzeiger...
Energieeffizienz
im Gebäudebereich wird gestärkt- Energieausweise
für Gebäude werden Pflicht
Die
Bundesregierung beschloss am 25. April 2007 die gemeinsam
von Bundesbauminister Tiefensee und Bundeswirtschaftsminister
Glos vorgelegte neue Energieeinsparverordnung (EnEV). Desweiteren
beraten sie über einen Bericht zur Förderung der
energetischen Gebäudesanierung. Zusammen mit der EnEV
wird die Einführung von Energieausweisen für den
Gebäudebestand geregelt, die ab Anfang 2008 schrittweise
eingeführt werden sollen. Bei der Vermietung und dem
Kauf von Bestandsgebäuden gewähren die Energieausweise
somit einen klaren Überblick über die zu erwartenden
Heiz- und Warmwasserkosten. Mit der EnEV wird somit die EU-Verordnung
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in
nationales Recht umgesetzt. Weiter
...
GRE-Energiepass
(-ausweis) wird als Bundes-Energieausweis Pflicht
Der
zum ersten Mal in Deutschland 1989 von der Gesellschaft für
Rationelle Energieverwendung (GRE) eingeführte Energiepass
wird für den Gebäudebestand bei Neuvermietung und
Verkauf als "Energieausweis" zwingend vorgeschrieben.
Das der Energieausweis ab 1.1.2008 als Bedarfsausweis (bei
Gebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978
errichtet wurden) und als Verbrauchsausweis (mit Wahlfreiheit
beider Systeme nur für Gebäude ab 1978) eingeführt
wird, einigten sich nun drei Bundesminister und mehrere Staatssekretäre.
Die
GRE begrüßt die Ausstattung der meisten Gebäude
mit dem besseren, dem bedarfsorientierten, Energieausweis.
Allerdings trägt zur Verwirrung der Endverbraucher bei,
dass unterschiedliche Systeme eingeführt werden. Die
GRE empfiehlt daher allen, ausschließlich den bedarfsorientierten
Energieausweis zu verwenden, um somit bei Modernisierungen
"objektspezifisch die höchste Effizienz der eingesetzten
Mittel" zu erlangen.
Fakt
ist, dass durch den verbrauchsorientierten Energieausweis
Modernisierungsempfehlungen lediglich im Allgemeinen gegeben
werden können und "umfangreiche Potentiale zur Energieeffizienzsteigerung
im Gebäudebestand ungenutzt" bleiben.
Energieausweis
für Sanierer bereits heute Pflicht
Nach
der geltende EnEV (Energieeinsparverordnung) 2004 wird bei
umfassenden Sanierungen bereits ein Energieausweis
(früher: Energiepass) benötigt. Dieser dokumentiert
den Energiebedarf des sanierten Gebäudes. Das betrifft
u. a. Gebäudeeigentümer, die innerhalb eines Jahres
den Heizkessel austauschen und mehr als 3 grössere Modernisierungsmaßnahmen
durchführen (z. B. an Außenwand, Dach, Fenster).
Energieeffizienz
im Gebäudebereich
"Für
die Bundesregierung ist die Steigerung der Energieeffizienz
im Gebäudebereich eine der Schlüsselaufgaben. Angesichts
stark gestiegener Energiepreise wird dies für Mieterhaushalte
und Hausbesitzer immer wichtiger." sprach die Parlamentarische
Staatssekretärin Karin Roth auf dem Energie-Forum des
GdW in Berlin.
Einerseits
wolle Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, andererseits
für Wachstum und Beschäftigung. Die Förderprogramme
(u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm) wurden in den
nächsten 4 Jahren erneut aufgestockt und betragen dreimal
so viel wie bisher. Die Zinssätze der Förderprogramme
im Gebäudebereich sind ab 01.02.2006 (mit etwas erhöhten
Zinssätzen seit Ende April 2006) stark gesenkt worden.
Selbstnutzer
sollen in Zukunft Lohnkosten bis zu 3.000 Euro auf Handwerkerrechnungen
energetischer Maßnahmen (u. a. Heizkesselerneuerung)
bis zu 20 % steuerlich absetzen können.
Energieausweise
(Synonym für Energiepass) schaffen mehr Transparenz auf
dem Immobilienmarkt. Der Verbraucher erlangt einen Hinweis
auf die energetische Qualität der Immobilie. "Energieausweise
müssen dazu beitragen, die unterschiedlichen energetischen
Qualitäten der Gebäude erkennbar zu machen",
sagte Roth.
Bundesregierung
und KfW-Förderbank starten optimiertes CO2-Gebäudesanierungsprogramm
und gemeinsame Förderinitiative "Wohnen, Umwelt,
Wachstum"
Aus
dem 25 Milliarden-Programm der Bundesregierung für Wachstum
und Beschäftigung startet die KfW-Förderbank am
01. Februar 2006 Verbesserungen und Vergünstigungen im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm und in den Programmen "Wohnraum
Modernisieren" und "Ökologisch Bauen".
Diese Programme sind Bestandteil der Förderinitiative
"Wohnen, Umwelt, Wachstum".
Die
geänderten KfW-Programme im Detail
Eine
deutliche Senkung der Zinssätze wurde in den Programmen
"CO2-Gebäudesanierung", "Wohnraum Modernisieren"
und "Ökologisch Bauen" vorgenommen worden
(s. Tabelle). Desweiteren ist ab 01.02.2006 durch
die Einführung einheitlicher Förderhöchstbeträge
von 50.000 EUR pro Wohnung bei energetischen
Sanierungsmaßnahmen i. d. R. eine Vollfinanzierung aus
Förderkrediten möglich (bisher galt im CO2-Gebäudesanierungsprogramm
ein Förderhöchstbetrag von 250 EUR/ qm Wohnfläche).
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm
Im
CO2-Gebäudesanierungsprogramm werden besonders energiesparende
Maßnahmen gefördert, die zu einer Reduktion des
CO2-Ausstoßes um mindestens 40 kg pro m² und Jahr
beitragen.
| Programm/
Variante |
Auszahlung
in %
|
Zinssatz
Kunde nom. in % p.a. |
Zinssatz
Kunde eff. in % p.a. |
bish.
Zinssatz eff. in % p.a. |
| KfW-CO2-Gebäudesanie-rungsprogramm |
100 |
1,00 |
1,00 |
1,81 |
| Wohnraum
Modernisieren |
| ÖKO-PLUS |
100 |
2,00 |
2,02 |
3,37 |
| STANDARD |
96 |
2,75 |
3,32 |
3,79 |
| Ökologisch
Bauen |
| ESH
40/ Passivhaus |
100 |
1,00 |
1,00 |
3,00 |
| ESH
60/ Heizung |
96 |
2,00 |
2,54 |
3,42 |
|
|
|
|
|
|
Wie
steht die jetzige Bundesregierung zur energetischen Gebäudesanierung
"Darum
wollen wir 1,5 Milliarden Euro für die energetische Gebäudesanierung
bereitstellen. Wir wollen mit einer Doppelstrategie von Energie-
und Rohstoffeffizienz auf der einen, den Ausbau der neuen
Energien auf der anderen Seite gleichzeitig für mehr
Jobs sorgen."
Demnach
ist die energetische Gebäudesanierung auch für die
neue Bundesregierung ein essentielles Thema. Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
wird bestehen bleiben. Die novellierte EnEV (Energieeinsparverordnung)
wird die gesetzliche Grundlage des Energiepasses schaffen.
Die energetische Gebäudesanierung wird in Anbetracht
der stets steigenden Energiepreise aus ökonomische Gründen
für die Wohnungsbesitzer immer bedeutender.
Der
Energiepass kommt
Die
Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 4.
Januar 2006, einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
Im
Gebäudebestand bewegt sich der Energieverbrauch zur Zeit
zwischen 15 und 340 Kilowattstunden je Quadratmeter (kWh/m²)
pro Jahr. Bei einem hochwertigen Neubau liegt der Wert momentan
bei rund 70 kWh je Quadratmeter, der auch für einen modernisierten
Altbau durchaus erreichbar ist. Diese Zahlen zeigen auf, welches
Potenzial die Energie- und Kosteneinsparung insbesondere in
der Altbausanierung hat. Der Energiepass soll dabei Klarheit
verschaffen.
Die
Verantwortlichen gehen davon aus, dass der Energiepass fristgerecht
zum 4. Januar 2006 eingeführt wird.
Änderung
des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) beschlossen
Die
Rechtsgrundlagen für die noch zu novellierende Energieeinsparverordnung
(EnEV), deren Kernelement die Einführung von Energieausweisen
für bestehende Gebäude ist, sind geschaffen. Diese
Ausweise bieten Mietern und Käufern hilfreiche Informationen
über die energetische Qualität von Gebäuden
und erleichtern ihnen so den Vergleich verschiedener Gebäude.
Somit wird ein deutlicher Anreiz zu verstärkter energetischer
Sanierung des Gebäudebestandes erlangt. Das Gesetz ermöglicht
desweiteren Regelungen zur Verbesserung der Energieeffizienz
von Klimaanlagen und Beleuchtungssystemen in Bürogebäuden.
Die Energieeinsparpotentiale sind enorm. Schon mit einer optimierten
Einstellung der bestehenden Anlagen kann Energie in größerem
Umfang eingespart werden. Bei Bürogebäuden stellt
darüber hinaus ebenso die Beleuchtung einen bedeutenden
Faktor im Energieverbrauch dar. Auch hier gibt es beträchtliche
Einsparmöglichkeiten.
KfW-Studie:
Dringender Handlungsbedarf nach Kyoto - Klimawandel erfordert
weitere Reduktion von Treibhausgasemissionen
Die
Industrieländer müssen sich zu einer substantiellen,
absoluten Reduktion ihrer Treibhausgase verpflichten...zu
diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie der KfW Bankengruppe,
die sich mit den Erfolgen des Kyoto-Protokolls zur Reduzierung
von CO2-Emissionen sowie weiteren nötigen Schritten zur
Abschwächung des Klimawandels befasst. Ungeachtet der
Erfolge des Kyoto-Protokolls steigen die globalen Treibhausgasemissionen
weiter stark an - allein zwischen 1990 und 2003 wuchs der
weltweite jährliche Ausstoß von Kohlendioxid, dem
mit Abstand wichtigsten Treibhausgas, um rund ein Fünftel.
Diesen Trend zu brechen, ist die wichtigste Aufgabe
eines zukünftigen Klimaregimes.
Die
KfW-Studie kommt zum Schluss, dass sämtliche relevanten
Treibhausgasemittenten hierbei an einem Strang ziehen müssen.
Da rund 40 % der weltweiten CO2-Emissionen allein auf China,
Indien und die USA entfallen, dürften Vereinbarungen
ohne diese drei Länder weitgehend wirkungslos bleiben.
Angesichts der bevorstehenden dramatischen Klimaveränderungen
besteht allerdings dringender Handlungsbedarf. Die internationale
Staatengemeinschaft kann sich keinen langjährigen Verhandlungsprozess
mehr leisten. Nach Auffassung der KfW müsste ein "Post-Kyoto-Protokoll"
zügig in Kraft treten und folgenden Kriterien Rechnung
tragen:
Die
Industrieländer verpflichten sich zu einer verbindlichen,
absoluten Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen.
Die Entwicklung moderner, effizienterer Technologien kann
diese Ziele ergänzen, jedoch nicht ersetzen.
Auch
nach 2012 müssen die Industrieländer auf die drei
"flexiblen Mechanismen" des Kyoto-Protokolls zurückgreifen
können, um ihre Emissionsverpflichtungen nachzukommen
(1. Emissionshandel zwischen Industrienationen,
2. gemeinsam mit anderen Industriestaaten
durchgeführte Klimaschutzprojekte sowie 3.
Klimaschutzprojekte zwischen Industriestaaten und Entwicklungsländern).
Ob
sich die internationale Staatengemeinschaft auf diese Eckpunkte
einigen kann, wird sich in den bevorstehenden Regierungsverhandlungen
erst zeigen müssen. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens
im Rahmen der Konferenz der Vertragsparteien vom 28.11. bis
9.12.2005 in Montreal zu rechnen.
Interessierte
können die Studie unter www.kfw.de
in der Rubrik Service/Online-Bibliothek/ Research/MakroScope
abrufen.
aus
dem Newsletter der dena 09/05
DENA-Gebäudeenergiepass
als
wichtige Übergangslösung...
Ab
sofort ermöglicht die Deutsche Energieagentur die bundesweite
Ausstellung von Energiepässen - d.h. der EU-Gebäudepass
kann bereits jetzt durch qualifizierte Aussteller als sog.
dena-Gebäudeenergiepass ausgestellt
werden. Um die Qualität der ausgestellten Energiepässe
zu gewährleisten, müssen Aussteller von Energiepässen
eine Mindestqualifikation nachweisen, welche die dena prüft.
Zugelassen sind u.a. BAFA-Vor-Ort-Berater.
Herr Dipl. Ing. FH Dierk Binder stellt als von der
DENA zugelassener Aussteller Gebäudeenergiepässe
aus. Aufgrund zusätzlicher Qualifikationen bzw.
Referenzen u.a. als Gutachter der Stadt Frankfurt
am Main fließen in den Energieberatungsbericht
auch Erkenntnisse und Schlußfolgerungen hinsichtlich
Baumängel und Bauschäden (insbesondere bauphysikalisch
und konstruktiv bedingt) mit ein.
Ölpreis
auf Rekordhoch
Erneut
hat der Ölpreis eine Rekordmarke erreicht. Dieser beträgt
im Juni 2005 mittlerweile über
60 US-Dollar pro Barrel (159 Liter). Experten gehen
davon aus, dass dieser weiter steigen wird. Laut Statistischem
Bundesamt verteuerte sich das Heizöl binnen Jahresfrist
um nahezu 46 Prozent. Als Folge des gestiegenen Heizölpreises
sind somit auch die Kosten für das Wohnen angestiegen.
Mit weiteren Preissteigerungen von sogar 50 % sind
zu rechnen. Dagegen gibt es nur ein einziges Mittel:
SPAREN SIE HEIZENERGIE OHNE DABEI FRIEREN ZU MÜSSEN !
SCHAUEN SIE IN IHRE LETZTE ENERGIEABRECHNUNG, UND SEIEN SIE
SICH KLAR ÜBER DIE AUF SIE ZUKOMMENDEN KOSTEN !
Markteinführungskampagne
"Energiepass für Gebäude" 2005
Die
Dena (Deutsche Energie Agentur) ist vom Bundesministerium
für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen beauftragt worden,
2005 eine Markteinführungskampagne zum Energiepass durchzuführen.
Ziel ist es, so viel Energiepässe wie möglich auszustellen
und alle Marktpartner auf die Einführung
des gesetzlichen Energiepasses vorzubereiten. Herr
Binder von Arch-Energy gehört zu den 24 registrierten
Energieberatern, die aufbauend aus den Erfahrungen des Feldversuchs
2004 von der Dena zugelassen sind, Energiepässe auch
2005 auszustellen.
Energiepass
bewährt sich
Nach
der "EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz
von Gebäuden" (2002/ 91/ EG) muss ab Anfang 2006
bei Verkauf oder Vermietung von Wohnungen ein Ausweis über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ausgestellt werden.
Die nationale Umsetzung der Richtlinie erfolgt mit der im
Januar 2006 anstehenden EnEV-Novellierung. Die Deutsche Energie
Agentur GmbH (dena) entwickelte einen Prototypen für
einen bundeseinheitlichen Gebäudeenergiepass, der zwischen
November 2003 und Dezember 2004 getestet wurde. An diesem
Feldversuch waren insgesamt 33 regionale
Kooperationspartner beteiligt, darunter Wohnungsunternehmen,
Kommunen, Verbraucherzentralen, EVU und Energieagenturen.
Bei
über 4.100 ausgestellten Pässen empfehlen 80 % der
Selbstnutzer und der privaten Vermieter und 40 % der befragten
Wohnungsgesellschaften den dena-Energiepass ganz oder überwiegend.
Der Pass werde vom Endverbraucher verstanden und kann zu günstigen
Kosten erstellt werden, so die dena. Er gebe Anstöße
zu Modernisierungsmaßnahmen und Investitionen im Bestand.
70 % der Eigentümer wollten die im Pass empfohlenen Modernisierungen
ganz oder teilweise umsetzen, bei 30 % habe er ganz direkt
Modernisierungsmaßnahmen ausgelöst.
BUND
für Energiepass
Der
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert
eine schnelle Einführung von Energiepässen für
Wohnungen und Häuser. Falls diese bis Jahresende vorgeschrieben
seien, könnte sich bereits im nächsten Winter Heizkosten
einsparen lassen. Momentan werden pro 1 m² Wohnfläche
im Schnitt 200 kWh Strom für Heizung und Warmwasser verbraucht.
Der Bedarf könnte mit entsprechenden Dämm- und Sparmaßnahmen
auf rund 30 kWh gesenkt werden, ohne die Wohnqualität
zu beeinträchtigen, so der BUND. Die Einführung
von Energiepässen sei ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Mieter, Haus- und Wohnungseigentümer wüssten zwar
anhand der Rechnung, wie hoch und wie teuer ihr Energieverbrauch
ist, aber nicht, wie diese Kosten entstanden sind und wie
die gesenkt werden könnten. Bei Neuvermietungen oder
Eigentümerwechsel könnte der Energiepass Abhilfe
schaffen, weil er notwendige Informationen zum Energiebedarf
der Immobilie und zur Qualität der Gebäudedämmung
liefere, so der BUND. In der Altbausanierung liegen enorme
Reserven, um die klimawirksamen Treibhausgase bis 2020 um
die angestrebten 40 % im Vergleich zu 1990 zu reduzieren.
dena
Feldversuch zur Einführung des Energiepasses im Baubestand
ist abgeschlossen
Zehn
Modellkommunen in ganz Deutschland waren an dem Feldversuch
im Jahr 2004 zur Markteinführung und Erprobung des Energiepasses
beteiligt. Ziel des Feldversuchs war es, Praxiserfahrungen
hinsichtlich Marktakzeptanz und Bewertungsverfahren zu erhalten.
Der Feldversuch wird nun vom Fraunhofer-Institut für
Systemtechnik und Innovationsforschung ausgewertet. Ergebnisse
dieser wissenschaftlichen Auswertung werden noch in diesem
Monat vorliegen.
Ab
2005 werden dena-Energiepässe auf freiwilliger Basis
erstellt. In Abstimmung mit den zuständigen Bundesministerien
bleiben alle bis 2006 ausgestellten dena-Energiepässe
(auch die im Feldversuch erstellten) 10 Jahre gültig.
Neben
den Vorteilen, die der Energiepass für Verbraucher zweifelsohne
darstellt, können Eigentümer und Vermieter, die
in die energetische Sanierung ihres Gebäudes investiert
haben, sich mit Hilfe des Energiepasses am Markt gegenüber
Mitbewerbern profilieren und mit der Energieeffizienz ihres
Gebäudes werben.
Bis
31.12.2004 ist der Energiepass noch kostenlos zu haben
Ab
4.1.2006 wird die Erstellung von Gebäudeenergiepässen
bei Mieter-, Eigentümer- bzw. Nutzerwechsel im Zuge der
nationalen Umsetzung der seit dem 4.1.2003 geltenden europäischen
Gebäuderichtlinie zur Pflicht. Ab diesem Zeitpunkt ist
mit einem riesigen jährlichen Potential an zu erstellenden
Energiepässen bundesweit zu rechnen.
Die
Argumente für die Ausstellung von Energiepässen
sind:
Der
Energiepass hilft wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen
aufzudecken.
Besitzer
sanierter Gebäude können mit dem Energiepass als
Gütesiegel ihre bisher unsichtbaren Investitionen in
Wärmeschutz und bessere Anlagentechnik nun künftigen
Mietern oder Käufern vermitteln.
Energieberatungen
sind eine Voraussetzung für viele Energieförderungen.
Energiesparende
Investitionen sind häufig (WDVS) auch wichtige Maßnahmen
zur Erhaltung und dem Schutz von Gebäuden.
Im
Rahmen des Feldversuchs der Deutschen Energie Agentur (DENA)
ist bis zum Ende des Jahres (und das ist nicht mehr lange)
der Energiepass in Verbindung einer ausführlichen Energieberatung
kostenlos zu bekommen.
Informationen
dazu finden Sie auch unter Infos u.a. zu den Fragen Was ist
der Energiepass ? Wem und wie nützt der Energiepass ?
Warum wird ein Energiepass eingeführt ?
Wandgeräte
mit Gas-Brennwerttechnik mit hoher Nachfrage
Nach
Informationen des Initiativkreises Erdgas & Umwelt fiel
im letzten Jahr bei ca. 60 % aller Heizungskäufer die
Entscheidung auf wandhängende Gasgeräte. Dabei wählten
die meisten Verbraucher Wärmeerzeuger mit Gas-Brennwerttechnik.
Bei
715.000 verkauften Kesseln sind 36 % wandhängende Geräte
gewesen. 73 % aller Käufer entschieden sich für
Gasheizungen, für Ölkessel 27 %.
Vorteile
der Wandhängenden Gasgeräte liegen in dem platzsparenden
und kostengünstigen Installation, vorzugsweise im Dachgeschoss,
da die Abgasführung mit vergleichsweise geringem Aufwand
zu installieren ist. Ein separater Kamin ist bei dieser Variante
nicht mehr notwendig. Ein weiterer Vorteil der Gasgeräte
gegenüber Ölheizungen besteht in dem Wegfall des
Tanks.
Quelle:
Initiativkreis Erdgas & Umwelt (www.ieu.de), Telefon:
01802/ 34 34 52
Konditionssenkung
im Wohneigentumsprogramm der KfW
aufgrund
der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze
in den meisten Förderkrediten der KfW-Bankengruppe für
alle Neuzusagen ab dem 12.08.2004 gesenkt. Aktuelle Konditionen
der KfW finden Sie hier
Deutlicher
Anstieg der Erdgaspreise im Herbst zu erwarten
(3.7.2004) Der Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V. (VEA)
rechnet für die zweite Jahreshälfte mit einem deutlichen
Anstieg der Erdgaspreise. Grund dafür sei die nach wie
vor bestehende Preisbindung von Erdgas an die Erdölpreise.
Zwar registriert der VEA in seinem jüngsten Erdgaspreisvergleich
einen Rückgang der Gaspreise um 5,1 Prozent. Aufgrund
der jüngsten Kostenexplosion auf dem Mineralölmarkt
werden die Gaspreise aber pünktlich zur Heizperiode im
Oktober wieder auf das alte Niveau ansteigen. "Ohne einen
funktionierenden Wettbewerb wird die Preisbindung an Öl
nicht zu kappen sein. Von Wettbewerb auf dem deutschen Erdgasmarkt
ist aber wenig zu merken. Die deutschen Erdgaspreise werden
wohl auch in Zukunft zu den höchsten in der EU gehören",
so Dr. Volker Stuke, Geschäftsführer des VEA.
Die aktuelle VEA-Studie mit Preisstand April 2004 untersucht
39 Versorgungsgebiete im gesamten Bundesgebiet. Wie schon
in den vorangegangenen Preisvergleichen ist die EWE Oldenburg
der günstigste Anbieter. Auffällig sind nach wie
vor die dramatischen Preisunterschiede von bis zu 30 Prozent
zwischen den einzelnen Gaslieferanten. Laut VEA zeigen die
Differenzen zum einen den fehlenden Wettbewerbsdruck und zum
anderen die erheblichen Einsparpotenziale. Seinen mehreren
tausend Mitgliedsunternehmen sowie allen übrigen Unternehmen
empfiehlt der Verband, in individuellen Verhandlungen mit
den jeweiligen Versorgungsunternehmen Verbesserungen zu realisieren.
Haupthindernis für die Liberalisierung des Gasmarkts
ist laut VEA die unbefriedigende Regelung des Netzzugangs.
Es fehle ein diskriminierungsfreier Netzzugang für Dritte.
Diesen Missstand zu beseitigen sei Aufgabe der Politik. Mit
der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes habe die Bundesregierung
die Möglichkeit, einen starken Regulierer zu schaffen.
Dann hätte auch der Wettbewerb eine Chance. " Nur
mit transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerbsfördernden
Durchleitungsbedingungen kann Wettbewerb auf dem Gasmarkt
entstehen. Dann könnten auch die derzeitigen Standortnachteile
deutscher Gaskunden beseitigt werden" , stellt Stuke
fest. Zudem müsse das Unbundling, die Trennung von Netz
und Vertrieb innerhalb eines Versorgungsunternehmens, auch
für kleinere Unternehmen vorgeschrieben werden.
Quelle:
http://www.bauzentrale.com
Energiepass
Gebäude-Nachweis
im Gebäudebestand
Die
Europäische Richtlinie zur Gesamtenergie-Effizienz von
Gebäuden schreibt vor, dass ab 1. Januar 2006 bei jedem
Nutzerwechsel eines Gebäudes ein Energiepass vorzulegen
ist.
Neu
05.07.04: Qualitätskriterien für künftigen
Energiepass
Ulrich Dobrindt, Projektleiter Initiative Energiepass NRW
bei der Verbraucher-Zentrale NRW, erläutert die zukünftigen
Energie-Nachweise im Gebäudebestand. Lesen Sie
hier
Chance
Energiepass
Interview
zu dem aktueller Stand und Perspektiven der Umsetzung des
Gebäude-Energiepasses in der Praxis
Univ.-Prof.
Dr.-Ing. Gerd Hauser antwortet auf die Fragen von Melita Tuschinski,
Redaktion www.EnEV-online.de. Lesen Sie hier
Countdown
für alle alten Heizungen !!!!!!!
Ab
01. November dürfen alle Heizungen die Grenzwerte der
Abgasverluste laut Bundes-Immissions-Schutzverordnung (BImSchV)
nicht mehr überschreiten. Bis dahin müssen viele
ältere Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Davon sind
650 - 800.000 Kessel in Deutschland betroffen. Heutige Heizkessel
verbrauchen deutlich weniger Energie und verursachen somit
auch erheblich weniger CO2- und Schadstoffemissionen.
Eine
Sanierung der veralterten Heizung oder die Erneuerung des
Heizkessels ist aber nur dann wirkungsvoll, wenn gleichzeitig
effektive bauliche Maßnahmen durchgeführt werden,
bei denen sich die Energie-Einsparpotentiale erst richtig
rechnen. Denn was nützt die beste Heizung, wenn die soeben
eingesparte Energie an anderer Stelle wieder verloren geht.
Energiepass
fürs Eigenheim
Der
Artikel der Frankfurter Rundschau "Ein Energiepass fürs
Eigenheim" ist hier
zu lesen.
Hessischer
Energiepass
VON
PETRA ZEICHNER
Das
Europäische Parlament hat im Juni 2002 die Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden erlassen.
Energie einzusparen ist ihr Ziel, Zielgruppe sind alle Hausbesitzer
und solche, die es werden wollen. Jetzt müssen die Mitgliedsstaaten
die Vorgaben auf nationaler oder regionaler Ebene umsetzen.
Die
Richtlinie legt fest, worauf zu achten ist, um die Gesamtenergieeffizienz
zu berechnen. Dazu gehört die Heizungsanlage ebenso wie
die Warmwasserversorgung, die Klimaanlage oder eine solarthermische
Anlage. Eine Berechnungsmethode muss ebenfalls von den Staaten
erarbeitet werden. Artikel sieben verweist auf den "Ausweis
über die Gesamtenergieeffizienz": Beim Bau, Verkauf
oder bei der Vermietung von Gebäuden sollen dem potenziellen
Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein solcher Ausweis
vorgelegt werden.
In
Deutschland ist auf Bundesebene das Ministerium für Verkehr,
Bau und Wohnungswesen dafür verantwortlich. Es hat die
Deutsche Energieagentur (Dena) damit beauftragt, erste Daten
für einen einheitlichen Energiepass zu sammeln. Die Ergebnisse
sollen laut Pressesprecher Jürgen Frank bis Ende des
Jahres vorliegen.
Unterdessen
gibt es in den einzelnen Bundesländern verschiedene Initiativen,
die selbst Prototypen entwerfen. So hat die Darmstädter
Hessische Energiespar-Aktion im Institut für Wohnen und
Umwelt für Hessen einen zweiseitigen Fragebogen entwickelt.
Hier tragen die Hausbesitzer zum Beispiel ein, welches Dach
ihr Haus hat, wie die Außenwände beschaffen sind
und wie hoch der jährliche Energieverbrauch ist. Anschließend
berechnen Fachberater, mit welchen Umbauten der Eigentümer
Energie einsparen kann.
"Jedes
Althaus kann schrittweise zum Zehn-Liter-Haus werden",
wirbt die Energiespar-Aktion in ihrem Prospekt. Derzeit seien
rund 20 Liter Heizöl oder 20 Kubikmeter Erdgas pro Jahr
nötig, um einen Quadratmeter eines typischen Altbaus
zu heizen. "Wir möchten mit dem Energiepass eine
motivierende Entscheidungsgrundlage schaffen", sagt Werner
Eicke-Hennig, Leiter der Energiespar-Aktion, die von dem Hessischen
Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen wurde. Durch den
ausgestellten Ausweis erhielten die Hauseigentümer konkrete
Handlungsanweisungen. Der Ausweis inklusive Beratung kostet
75 Euro.
Über
30 Institutionen und Verbände sind Mitglied in der Hessischen
Energiespar-Aktion. Dazu gehören das Energiereferat der
Stadt Frankfurt, der Verband Baugewerblicher Unternehmer und
die Verbraucherzentrale Hessen. Manche der Mitglieder führen
selbst Beratungen durch, wenn sie über die geeigneten
Fachberater verfügen.
Das
Bundesministerium für Wohnungswesen will bis 2006 alle
Initiativen aus den Bundesländern koordinieren. Denn
dann soll es einen einheitlichen Energiepass geben.
Quelle:
Frankfurter Rundschau, Ausgabe 06.04.2004
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