Da die GEG-Anforderung an neue Heizungen 2024 deutlich angezogen wurde, ist es kontraproduktiv, den Eigentümern nun die notwendige, geförderte Hilfestellung von unabhängiger Energieberatenden zu streichen. Die Erfahrung lehrte, dass nach den ganzheitlichen Beratungen sanierungsbereiter Immobilienbesitzer umfänglicher und nachhaltiger energetisch saniert wird.
Die Bundesregierung muss schnellstens eine haushaltspolitische Lösung finden, um die Förderprogramme 2023 wieder aufnehmen zu können, um somit eine Planungssicherheit für das nächste Jahr zu schaffen. Ansonsten sind die gesteckten Ziele der Energiewende im Gebäudesektor für 2030 nicht mehr zu erreichen.
Noch etwas Positives zum Schluss: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen sind nicht betroffen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Stand 12.12.2023 sind vom Förderstop nicht betroffen. Dort können weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden.
(Stand 13.12.2023)